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Rauchwarnmelder – Beratung / Montage / Wartung

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Seit 1.1.2018 gilt in Bayern die Rauchwarnmelderpflicht für alle Gebäude!

Seit Anfang des Jahres müssen in allen Gebäuden, auch die vor dem 1.1.2013 gebaut wurden, Rauchwarnmelder (oder umgangssprachlich „Rauchmelder“) montiert sein. Die Wohnungssausstattung regelt die Bayerische Bauordnung (BayBO) in Artikel 46, Absatz 4:

1In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. 2Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. 3Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. 4Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Als geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 und zertifizierter Facherrichter stehe ich Ihnen für alle Fragen rund um das Thema Rauchwarnmelder jederzeit gerne zur Verfügung. Auch bei Fragen rund um vermietete Wohnobjekte und der damit verbundenen Verkehrssicherungspflicht bin ich gerne behilflich – Anruf oder eMail genügt.

Mein Vor-Ort-Service:

  • Inspektion Ihrer Liegenschaft und Bedarfsermittlung gem. DIN 14676
    • Als TÜV-zertifizierter Facherrichter stelle ich für jeden Wohnraum fest, ob dieser laut Gesetz über einen Rauchwarnmelder verfügen muss und plane die fachgerrechte Montage.
  • Montage und Inbetriebnahme der benötigten Rauchwarnmelder
    • Montage und Inbetriebnahme der Melder gemäß DIN 14676 mittels Schrauben oder Klebepad (je nach Montageort)
  • Aushändigung der notwendigen Dokumentation für den Eigentümer
    • Um der Nachweispflicht als Eigentümer nachkommen zu können, stelle ich meinen Kunden im Anschluss die erforderliche Dokumentation zur Verfügung.
  • Einweisung zum sachgerechten Umgang mit Rauchwarnmeldern
    • Die Nutzer/Bewohner werden über den sachgerechten Umgang der montierten Rauchwarnmeldern unterrichtet und entsprechendes Informationsmaterial wird ausgehändigt.
  • Jährliche Wartung nach Herstellervorgabe aller Rauchwarnmelder nach DIN 14676 /auch per Wartungsvertrag
    • Fristgerechte und zuverlässige Durchführung der jährlichen Sicht- und Funktionsprüfung aller Rauchwarnmelder.
      Dies umfasst neben der direkten Funktionskontrolle auch eine Überprüfung der baulichen Umgebung sowie der aktuellen Nutzung des Raumes
    • Auf Wunsch: Terminkoordination mit Mieter
  • Falls erforderlich: Austausch, Versetzung oder zusätzliche Montage von Meldern
    • Beschädigte und nicht funktionstüchtige Rauchwarnmelder werden unmittelbar vor Ort ausgetauscht. Sollten bauliche Veränderungen festgestellt werden, die eine Versetzung der Melder oder die Montage zusätzlicher Geräte erforderlich machen, werden auch diese Arbeiten ausgeführt.
  • DIN-gerechte Dokumentation der Wartungstätigkeit

 

Ich verwende ausschließlich Q-zertifizierte Rauchwarnmelder der Fa. HEKATRON mit 10-Jahres-Langzeitbatterie!

 

 

Weitere Informationen unter www.rauchmelder-lebensretter.de

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  • Heute wird gelernt... Zukünftig kann ich auch Einbruch- und Gefahrenmeldeanlagen - motiviert hier: Indexa https://t.co/tookS94Lti
    10. April 2018
  • Heut mal wieder beim Helfertag 2018 vom Bayerisches Rotes Kreuz - KV Tirschenreuth - hier: Stiftland-Gymnasium Tirs… https://t.co/lJL5lSIzhU
    7. April 2018

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